Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Mineralwasser muss nicht vollkommen rein sein

Stilles_Mineralwasser(ARK) Dass eine Bezeichnung wie zum Beispiel “ursprüngliche Reinheit“, nicht zwangsläufig als Gütesiegel verstanden werden muss, zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

In einer aktuellen Pressemitteilung schreibt der VGH Baden-Württemberg, dass das Gebot der ursprünglichen Reinheit keine absolute Abwesenheit von Schadstoffen bedeutet. Hierunter ist die normative Reinheit zu verstehen. Hier handelt es sich um eine Grauzone zwischen der Reinheit und Verunreinigung von Wasser. Dieser Spielraum kann von Mineralwasserunternehmen unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit im eigenen Ermessen ausgelegt, beziehungsweise in deren eigener Verordnung festgelegt werden.

Kläger in diesem Reinheitsverfahren ist das Bundesland Baden-Württemberg selbst. Mehrere Mineralwasserunternehmen wurden aufgrund chemischer Belastungen im Mineralwasser angeklagt. Im Detail ging es um den Nachweis von Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln, die nach Auffassung des Gerichts nicht gesundheitsschädlich seien. Im Vorfeld entzog das Regierungspräsidium Stuttgart den betroffenen Unternehmen die amtlichen Anerkennungen für Quellen und die Nutzungsbedingungen. Das Verwaltungsgericht hob diese Widerrufe nun auf. Die Begründung des des VG richtet sich unter anderem auf die zweifelhafte Annahme, dass das Ermessen des Regierungspräsidium Stuttgart mit der einschlägigen und gültigen EU-Richtlinie nicht zu vereinbaren sei.

In einer weiteren Auslegung heißt es, dass es auch an der Voraussetzung des Widerrufs fehle, was die Gefährdung im Sinne des öffentlichen Interesses angehe. Dies erfordere eine Gefährdung für das Land, für die Bevölkerung oder wichtige Gemeinschaftsgüter. Dies sei im Ermessen des Verbraucherschutzes oder dem Schutz eines fairen Handels nicht der Fall.

Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Bildquelle: W.J.Pilsak at the German language Wikipedia [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], via Wikimedia Commons

 

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