Telekom drohen wegen Falschbeschäftigung von IT-Freelancern hohe Strafzahlungen

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© Arno Kuss

(ARK) Die Beschäftigung von Freelancern in Unternehmen ist eine Form der Mitarbeiter Anstellung und Geschäftseinstellung. Dies ermöglicht den Firmen mehr Flexibilität im Umgang mit Arbeitsgesetzen. Nun drohen aus diesem Grund der Telekom hohe Strafzahlungen. Der Vorwurf: Der Kommunikationsriese hatte in einer Vielzahl von Projekten Scheinselbstständige beschäftigt.

Wie heise online berichtet, droht der Telekom eine empfindliche Strafzahlung im zweistelligen Millionenbereich. Weiterhin werden Steuernachzahlungen und Sozialabgaben nachgefordert. Als Grund für diese Abstrafung nennt der Bonner Generalanzeiger, die Beschäftigung von mehreren Hundert IT-Fachkräften in einer Form der freiberuflichen Beschäftigung. Diese wurden über einen inzwischen Pleite gegangenen Personaldienstleister übernommen und als Freelancer beschäftigt. Diese Beschäftigung ist in vielen Branchen gerade mit zeitlich unbestimmten Projekten, gängige Praxis. Das Problem ist die Unterscheidung zwischen der selbstständigen Mitarbeit in Unternehmen und eine Arbeitnehmerfestanstellung. Dies müsse klare Unterschiede aufweisen. Im Fall der Telekom und den IT-Freelancern ist dies wohl nicht eindeutig geschehen.

Im Gegenzug hat der Telekommunikationsanbieter seit einiger Zeit eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Überprüfung dieses Vorgehens beauftragt. Nach Aussage der Telekom hat dies aber nichts mit einer Selbstanzeige zu tun. Vor Kurzem wurde zudem auch die Deutsche Rentenversicherung informiert.

Die Beauftragung von Selbstständigen in Arbeitnehmer ähnlichen Verhältnissen verschafft den Auftraggebern klare Vorteile auch in Bezug auf Kündigungsformalitäten. Hier müssen im Gegensatz zur Arbeitnehmerbeschäftigung keine gesetzlichen Fristen beachtet werden. Ein unternehmerisches Risiko stellt sich in Bezug auf soziale Abgaben und Versicherungen.

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