Finanzwende auf dem privaten Wohnungsmarkt

btgweb-6beki1lzjwicov2f2pj_wmlayout(ARK) Es bahnt sich eine gravierende Änderung auf dem privaten Wohnungsmarkt an. Es geht um die Finanzierung von Maklercourtagen. Anstatt wie bisher sollen zukünftig nicht die Mieter, sondern die Vermieter für die Provisionen von Wohnungsvermittlern aufkommen müssen.

Der Bundestag-Gesetzesentwurf beschreibt eine Änderung der privaten Wohnungswirtschaft und die einhergehende Entlastung für Wohnungssuchende. War es bislang üblich, das Mieter, zusätzlich zur Kaution auch noch die Maklerprovision entrichten mussten, sollen in Zukunft die Auftraggeber selbst, also die Vermieter für den Erfolgsanteil bei einem Vertragsabschluss aufkommen. Der Bundesrat bezieht sich bei dem Antrag auf die finanzielle Belastung, die besonders bei Geringverdienern kaum zu stemmen sei. Obwohl sogar zum jetzigen Zeitpunkt per Gesetz derjenige für die Maklerprovision aufkommen müsse, der die Dienste des Maklers beauftragt, zeigt die Umsetzung in der Realität größtenteils das Gegenteil. Besonders in Gebieten, in den Wohnraum knapp und begehrt ist, können sich meist die Bewerber empfehlen, die für die Courtage, meist in der Höhe von zwei Monatsmieten, aufkommen kann. Vermieter haben sogar das Recht, eine vertragliche Klausel aufzusetzen, welche eine spätere Übernahme der Provision des Mieters voraussetzt. Dies soll nun verboten werden.

Gemäß der Ländervertretung sieht der neue Gesetzesentwurf auch vor, das Mieter nur noch dann die Maklerentgelte bezahlen müssen, wenn diese selbst einen Makler zur Wohnungssuche beauftragen.

Bildquelle: Deutscher Bundestag

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