EU-Kommission entscheidet über Neuregelung von kritisierten Finanz-Benchmarks

Drapeaux des Etats membre de l'Union européenne à 28 pays et drapeau européen (au 1er juillet 2013)(ARK) Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Maßnahmenergreifung hinsichtlich Benchmark-Verbesserung vorgestellt. Nach vergangen Finanzmanipulationen über LIBOR und EURIBOR soll nun nachträglich das Vertrauen dieser Benchmarks wiederhergestellt werden.

Einen Vorschlag zur Integrität von Benchmarks findet aktuell im Beirat der Europäischen Kommission Gehör. Dabei geht es um die Stabilität, der Zuverlässigkeit und Robustheit dieses statischen Maßes zur Beurteilung von Finanzkontrakten und zur Entwicklung von Investmentfonds. Grund für die Vorlage des Themas ist die gewünschte Verbesserung zur Prävention und die Aufdeckung von Korruptionsvorfällen, die diesen bestimmten Benchmark zuletzt in Kritik gebracht haben. Bereits im Juni 2013 wurde im Europaparlament ein Antrag zur zukünftigen Bestrafung von Manipulationen von Benchmarks eingereicht. Dieser Antrag forderte eine Bewertung als Marktmissbrauchsdelikt mit einhergehenden Verwaltungsstrafen.

Das in Verruf geratene Finanzinstrument der Manipulation kam bei LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zum zweifelhaften Einsatz. Teil dieser Korruption waren Wohnbaudarlehen, die zu erheblichen Verlusten und einer Negativentwicklung von Baudarlehen geführt haben. Bei den genannten Delikten wurden Strafen von mehreren Millionen Euro verhängt. Der Schaden kann neben den finanziellen Ausmaßen auch Verzerrungen der Realwirtschaft sowie das Vertrauen ungünstig beeinflussen. Weitere Risikofaktoren sind Benchmarks aus den Bereichen der Rohstoffwirtschaft, wie etwa, Öl, Gas und andere Kraft- und Brennstoffe.

Hauptansatzpunkt des Antrages beschreibt die einheitliche Vorkehrung und Regelung unterschiedlicher Benchmarks wie diese von der Internationalen Wertpapieraufsichtsbehörde (IOSCO) in Grundsätzen vereinbart wurde. Die Details dieses Antrages können unter folgendem Link nachgelesen werden.

Bildmaterial Quelle: http://ec.europa.eu

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert