Die EU-Kommission fordert das Ende der Sprachtests

EU verklagt Deutschland wegen Deutschtests
Bild: günther gumhold / pixelio.de

(AK) Die Europäische Union (EU) hat Deutschland wegen der Ablehnung des Zuzuges von Ehegatten und Kindern beim Nichtbestehen eines Deutschtestes verklagt. Zurzeit versagt die Bundesregierung die Zuzugserlaubnis, wenn der Bewerber keine ausreichenden Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweist. Betroffen hiervon sind überwiegend Bewerber aus Bangladesh und aus der Türkei, da dort eine überdurchschnittlich große Anzahl der zuzugswilligen Ehegatten den Sprachtest nicht besteht.

Worum streiten EU-Kommission und die Bundesregierung?

Nach Auffassung der Europäischen Union beziehungsweise der EU-Kommission ist der Zuzug von Ehegatten der legal in einem Mitgliedsland lebenden Einwanderer beziehungsweise Gastarbeiter als Grundrecht anzusehen, da der Schutz der Ehe beziehungsweise Familie in allen Staaten der Gemeinschaft gilt. Die Bundesregierung beruft sich hingegen auf eine Richtlinie, wonach sie bei der Genehmigung zur Einwanderung Anforderungen an das Integrationsbemühen stellen darf. Zurzeit müssen Bewerber einen durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland durchgeführten Test bestehen. Dabei geht es nicht um perfekte Sprachkenntnisse, sondern um Grundfähigkeiten beim Sprechen und Verstehen der deutschen Sprache. Einig sind sich die Bundesregierung und die EU hinsichtlich des Nachzuges von Ehegatten mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes. In diesem Fall gilt unbestritten die grundlegende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, so dass ein Sprachtest tatsächlich gegen die europäischen Verträge verstoßen würde. Die Anforderung an Grundkenntnisse der deutschen Sprache bewertet die Bundesregierung als Prüfung für die Bereitschaft zur Integration. Wer im Heimatland Grundkenntnisse der Sprache des gewünschten Einwanderungslandes erwirbt, kann seine Sprachfähigkeit nach der erfolgten Einwanderung leicht verbessern, während das vollständige Neulernen wesentlich schwieriger ist. Wenn der Bewerber nachweisbar auf Grund einer Lernbehinderung nicht ausreichend Deutsch versteht, ist eine Härtefallentscheidung möglich. Diese löst allerdings nicht die Schwierigkeiten, welche sich durch ein Leben in Deutschland ohne entsprechende Sprachkenntnisse zwangsläufig ergeben, und kommt somit eher selten zur Anwendung.

Deutsche Sprachkenntnisse sind für das Leben in Deutschland unverzichtbar

Das Leben in Deutschland ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ist kaum möglich und nicht erstrebenswert. Wenn Ehepartner kein Deutsch können und nach Deutschland einwandern, sind sie in allen Belangen vom bereits seit längerem hier lebenden Partner abhängig. Somit ist die Einreise ohne grundlegende deutsche Sprachkenntnisse auch für die betroffenen Personen nicht sinnvoll, damit sie entsprechend den Anforderungen des Grundgesetzes gleichberechtigt im Land leben können. Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss Deutsch verstehen und sprechen können, da ansonsten kein Kontakt mit dem Arbeitgeber und mit deutschen Kollegen möglich ist. Von Landsleuten geführte sind nur scheinbar als Ausnahme zu bewerten, zumindest kann der Arbeitnehmer ohne deutsche Grundkenntnisse seine Rechte nicht wahrnehmen. Mit der Einwanderung erwirbt der Ehepartner nach einiger Zeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, welches auch bei einer eventuellen Trennung erhalten bleibt. In diesem Fall muss er selbst für seinen Unterhalt sorgen können, damit er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Dass ein Land von Bewerbern zur Einwanderung Grundkenntnisse der Landessprache verlangt, ist nicht ungewöhnlich, sondern wird von den meisten Staaten so gehandhabt.

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