Bundesregierung bringt Gesetzesänderung zur Krankenkassenpflicht auf den Weg

bundestag(ARK) Die Finanzabschlüsse der gesetzlichen Krankenkassen waren in den letzten Jahren durchaus positiv. Gewinne dürfen die Krankenkasse dabei nicht erwirtschaften, dennoch werden offene Positionen von über einer Milliarde Euro deklariert. Ein Weg zu Kostenregulierung soll nun mit einem Gesetzesbeschluss gefunden werden, hierbei geht es um die Beitragserstattung für bislang unversicherte Bürger und Bürgerinnen, die sich fortan in einer Krankenkasse anmelden.

Trotz der gesetzlichen Krankenkassenpflicht für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis sind laut Bundesregierung weit über 100.000 versicherungspflichtige Menschen ohne Krankenkassenschutz. Das Problem hierbei stellt sich bei den Maßnahmen zur Beitragsstaffelung. Wer bislang unversichert war und in einer Form Bezüge erhalten hat, die über den gesetzlichen Grenzen lagen, muss Beiträge nachzahlen und zusätzliche Verzugszinsen von 5 Prozent im Monat auf die kompletten Rückstände begleichen. Auf das Jahr gerechnet, ergibt das einen Zinssatz von 60 Prozent auf den ausstehenden Betrag. Eine Begleichung dieser Posten ist oftmals schlicht nicht praktikable. CDU und FDP haben nun einen Eintrag zur Beitragsfreisetzung auf den Weg gebracht, das heißt, dass bislang Unversicherte Beitragspflichtige maximal 12 Prozent anstatt der 60 Prozent nachzahlen müssen.

Weiterhin sind die verschiedenen Krankenkassen nicht mehr zwangsläufig auf die Gesetzesvorgaben gebunden und können in begründeten Fällen unterschiedliche Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung umsetzen. Dazu gehören Beitragserlässe oder auch Stundungsangebote zur Erleichterung der Beitragsrückzahlung.

Bildquelle: By JesterWr (Own work) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

2 Kommentare

  1. Zitat: “für bislang unversicherte Bürger und Bürgerinnen”

    Was für ein “Schwachsinn”… – sorry aber diese INFO ist GRUNDLEGEND FALSCH

    Seit 2007 gilt die “Neue Gesundheitsversicherung – nach der jeder Automatisch bei seiner “letzten bekannten Versicherung” Zwangsversichert ist – ob er will oder nicht – und irgendwann flattert dann die Rechnung ins Haus…

    Ich z.b. hatte am Ende der “Stundentischen Versicherungspflicht” ein paar Monate kein Geld für die Krankenkasse – und hab mich daher geweigert einen Vertrag mit der Krankenkasse zu unterschreiben… – vor 2007 wäre ich ohne Krankenkasse gewesen – aber es war danach – also war ich “Automatisch” Zwangsversichert ! (bin es immernoch – es existiert kein Vertrag, keine Unterschrift !)

    Das “einzige” doofe ist halt das das Gesetz besagt, das jemand der kein Geld hat seine Versicherung zu bezahlen, trotzdem Versichert ist (Automatisch bei der letzten auch Ohne Unterschrift oder Einwilligung) und das die betreffende Person die Kosten zu tragen hat, wenn Sie über das Geld verfügt (also alles was über Existenzminimum hinausgeht…) – dies aber Interessiert die Krankenkasse wenig… – ich hab ca. 1-2 Jahre später direkt 3 Vollstreckungsankündigungen zugestellt bekommen (je 2000 Euro) – und ich musste, um das Abzuwenden – erst das Bundesgesundheitsministerium einschalten – um die Forderung auf die eigentliche Höhe (ca 1000 insgesamt) zu reduzieren (die KKH hatte einfach den Maximalbetrag pro Monat als Forderung an die Vollstreckungsbehörde angegeben) – auf die “Mahngebühren” die sie mal eben erhoben hatten (und die laut dem Gesetz von 2007 da nicht vorgesehen sind) haben se allerdings nicht verzichtet…

    Also: Jeder der “glaubt” – nicht versichert zu sein (als Deutscher Staatsbürger) sollte sich im Klaren sein, er ist “automatisch” versichert (ob er will oder nicht – und zwar seit 2007) – und irgendwann kommt die Rechnung !!!

  2. Mahnbescheid über 40.874,– Euro von der DAK

    Ich habe als Selbstständiger aufgrund von Insolvenzen meiner zahlungsunfähigen Kunden im Jahr 2009 viel Geld verloren. Darauf hin habe ich der DAK einen Brief geschrieben, worin meine Situation genau erklärt wurde und habe meine damalige Krankenkassenmitgliedschaft per sofortiger Wirkung gekündigt. Die DAK schrieb mir zurück, dass das nicht geht, da es eine gesetzliche Pflichtversicherung sei, aus der man nicht austreten kann, sondern nur in eine andere Krankenverischerung (ohne Pause, ohne Lücke, Zug um Zug) wechseln kann. Doch was sollte ich machen? Ich konnte den Krankenkassenbeitrag nicht mehr bezahlen, ich hatte das Geld nicht mehr dazu. Seit dem kamen noch weitere Insolvenzen meiner übrigen Kunden hinzu. Meine Kunden bezahlten ihre Rechnungen nicht mehr und ich verlor Jahr für Jahr sehr viel Geld. Ich bin seit dem nicht mehr in der Lage eine Krankenversicherung zu bezahlen. Ich bezahle seit dem meine wenigen Arzt- und Apothekenrechnungen selbst aus meiner eigenen Tasche. Die DAK schickte mir weiterhin Monat für Monat ihre Rechnung bzw. Mahnung und erhöhte sogar darin den Krankenkassenbeitrag auf den Höchstbeitrag von über 680,– Euro monatlich. Also völlig unverständlich. Ich kündige aufgrund Geldmangel und die DAK erhöht dann sofort den Beitrag auf das Höchstmaß. Völlig irre was? Zwischen durch (Herbst 2010) kam dann sogar mal eine Art Gerichtsvollzieherin, welche für das Hauptzollamt tätig war. Also quasi eine Vollstreckungsangestellte vom Hauptzollamt. Dieser netten Damen erklärte ich alles und zeigte ihr meinen gesamten Schriftverkehr mit der DAK inklusive dem Kündigungsschreiben und zeigte ihr meine selbstbezahlten Arzt- und Apothekenrechnungen. Sie war dann ebenfalls völlig irritiert und sie verstand nicht weshalb die DAK sie zu mir zur Vollstreckung des Geldes schickte. Sie ging wieder und es kam seit her niemand mehr vom Hauptzollamt zu mir. Lediglich eine erneute schriftliche Androhung der Vollstreckung vom Hauptzollamt, im Auftrag der DAK, erfolgte im Frühjahr 2013. Ich schickte alles an den Absender zurück und es war Ruhe. Gleiches tat ich ab da auch mit den DAK Mahnungen. Doch die geben keine Ruhe. Im Gegenteil. Sie schickten mir vor kurzen einen Mahnbescheid (als Förmliche Zustellung per Posthinterlegungsurkunde, unterschrieben vom Briefträger als Bestätigung der Hinterlegung in meinem Briefkasten). Die nun geforderte Summe der DAK in dem Mahnbescheid beträgt sage und schreibe unverschämte 40.874,– Euro! Davon sind 22.900,– Euro als Beitragsrückstand angegeben, zuzüglich 17.974,– Euro als Säumniszuschlag! Für den Zeitraum von Sept. 2009 bis April 2013. Wofür?
    Was soll man dazu noch sagen oder schreiben?

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