(ARK) Noch vor der spannenden Wahlentscheidung des Bundestages wurde ein wichtiges Gesetz im Bundesrat verabschiedet. Die als “Anti-Abzocke-Gesetz“ formulierte Verbraucherschutz Regelung konnte noch am Freitag auf den Weg gebracht werden. Hierbei wurden wichtige Regelungen bei Abmahnungen, Inkasso-Schreiben und Telefonwerbungen beschlossen.
In den vergangenen Jahren wurde der Abmahn-Wahn im Internet immer weiter auf die Spitze getrieben. Es gab kaum klare Regelungen, die eine gesetzeskonforme Nutzung von Medieninhalten und Dateien ermöglicht hätten. Spezialisierte Abmahnanwälte schickten massenweise Anzeigen und Verwarnungen gegen ahnungslose Nutzer, die meist keine andere Möglichkeit sahen, als die angedrohten Bußgelder zu begleichen. Diesen in vielen Fällen extrem hohen Beträgen sieht der neu gefasste Beschluss eine klare Beschränkung vor. Anwälte dürfen für ihre Mandanten, die ihre Urheberrechte zur Anzeige bringen einen Höchstbetrag von 148 Euro einfordern. Es soll hierbei nur wenige und spezielle Ausnahmen geben dürfen.
Neben dieser klaren Verbesserung für Verbraucher wurden weiterhin Neuregelungen bei Inkassoaufträgen wie auch bei Telefonverträgen erreicht. Künftig dürfen mündliche Verträge über das Telefon nicht mehr abgeschlossen werden. Bei Nichteinhaltung drohen den Firmen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Inkassofirmen müssen zukünftig klare Informationen vorlegen, wer und warum die Inkassofirma mit der Geldeintreibung beauftragt habe. Dies gilt auch für eine klare Aufschlüsselung der geforderten Kosten. Viele Inkassounternehmen fordern teilweise exorbitant hohe Summe, für die sie keine klare Aufschlüsselung bieten.
Die Neuregelungen sollen teilweise noch in diesem Herbst in Kraft treten. Die nun ehemalige FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte die Wichtigkeit und die Relevanz dieser neuen Gesetzgebung.
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