Sozialversicherungsausweis beantragen – so leicht geht es

Es gibt im Prinzip zwei Dokumente, auf die der Bürger besonders gut aufpassen muss: der Personalausweis und der Sozialversicherungsausweis. Letzterer benötigt jeder, welcher in einem Arbeitsverhältnis steht. Sollte dieser Ausweis verloren gehen, muss sofort ein neuer beantragt werden.

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Das Wesen des Sozialversicherungsausweises

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Zunächst stelle sich die Frage, warum dieser Ausweis für uns Arbeitnehmer eigentlich so wichtig ist. Fakt ist jedenfalls, dass der Sozialversicherungsausweis beim Eintritt in das Erwerbsleben von Amts wegen ausgestellt und dem jeweiligen Arbeitnehmer zugestellt wird. Zuständig hierfür ist die Rentenversicherung. Diese erteilt dem jeweiligen Arbeitnehmer eine sog. Versicherungsnummer. Wenn man es ganz genau nimmt, dann gibt es den Sozialversicherungsausweis als solchen im Prinzip gar nicht mehr. Dieser ist nämlich ersetzt worden durch ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem dem Arbeitnehmer die Versicherungsnummer mitgeteilt wird.

Die einmal erteilte Versicherungsnummer bleibt uns ein Leben lang erhalten.

Sie wird also auch dann nicht geändert, wenn ein neuer Sozialversicherungsausweis im Falle des Verlustes des alten Ausweises ausgestellt werden muss. Wer sich schon einmal seine Versicherungsnummer genauer angesehen hat, wird festgestellt haben, dass Bestandteil dieser Versicherungsnummer das eigene Geburtsdatum ist. Neben dieser Versicherungsnummer enthält dieses Schreiben immerhin noch die Bezeichnung “Sozialversicherungsausweis”.
Daneben noch zusätzlich folgende Punkte:

  • die Bezeichnung des ausstellenden Rentenversicherungsträgers
  • eine fortlaufende Vordrucknummer
  • den Familiennamen und den Geburtsnamen des Arbeitnehmers
  • evtl. akademische Titel
  • den Vornamen

Den klassischen Sozialversicherungsausweis, wie viele ihn von früher her kennen, ist somit nicht mehr existent. Denn seit der Abschaffung der Mitführungspflicht wurde der Sozialversicherungsausweis in seiner ursprünglichen Form mit Passfoto etc. nicht mehr benötigt. Die obigen Ausführungen gelten ohnehin nur für die Arbeitnehmer, die Mitglieder in der deutschen Sozialversicherung sind. Hiervon sind demzufolge Beamte, Soldaten und Richter ausgeschlossen.

Bild Gesundheitskarte[su_heading]

Der Sozialversicherungsausweis und seine Funktionen

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Wer seine Arbeitsstelle wechselt, benötigt den Sozialversicherungsausweis unbedingt, da dieser dem neuen Arbeitgeber die einmal vergebene Versicherungsnummer nachweist. Für den neuen Arbeitgeber besteht sogar die Pflicht, sich diesen Ausweis von seinem neuen Arbeitnehmer vorlegen zu lassen. Dieses Dokument bestätigt nämlich die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Grund für diese Formalität ist einfach: Es soll der Schwarzarbeit vorgebeugt werden.

Der neue Arbeitgeber soll zudem die Sozialversicherungsbeiträge an die richtige Krankenkasse überweisen. Hierbei handelt es sich um die so wichtigen Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmeranteile, die monatlich an die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abzuführen sind. Daneben natürlich noch um die monatlich abzuführenden Beiträge an die Krankenkasse. Zudem soll der Sozialversicherungsausweis eine Erschleichung von Sozialleistungen verhindern. Im Falle einer eingetretenen Arbeitslosigkeit benötigt der betroffene Arbeitslose nämlich seinen Sozialversicherungsausweis, um mit Erfolg Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld zu beantragen.

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Pflicht zur Neubeantragung bei Verlust

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Deshalb besteht auch die Verpflichtung, bei Verlust oder im Falle eines unbrauchbar gewordenen Ausweises unverzüglich einen neuen Ausweis zu beantragen. Entsprechend einer früheren Gesetzeslage musste der Sozialversicherungsausweis sogar stets mitgeführt werden. Diese Regelung gilt nicht mehr. Jedoch gilt für einige für die Schwarzarbeit besonders zuträgliche Branchen die Verpflichtung, den Personalausweis oder Pass mitzuführen.
Hierbei handelt es sich u. a. um folgende Berufszweige:

  • das Baugewerbe
  • das Speditionsgewerbe
  • das Personenbeförderungsgewerbe
  • das Schaustellergewerbe
  • das Gebäudereinigungsgewerbe
  • das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.

Die Bestimmungen sind hier so streng, dass die jeweiligen Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer nachweislich und zugleich schriftlich auf diese sog. Mitführungs- und Vorlagepflicht hinzuweisen. Obwohl sich diese nicht mehr auf den Sozialversicherungsausweis bezieht, ist dieser u. a. im Falle eines Verlustes dennoch neu zu beantragen.

Bild Antrag ausfüllen[su_heading]

Die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises

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Wer seinen ersten Job aufnimmt, braucht sich um den Erhalt dieses Ausweises nicht selbst kümmern. Hier ist es nämlich der Arbeitgeber, der in der Pflicht steht. Der Arbeitgeber muss nämlich den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse oder bei der Minijobzentrale anmelden. Die Krankenkasse bzw. im Falle der Aufnahme eines Minijobs die Minijobzentrale fordern dann über die zuständige Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis mit der Sozialversicherungsnummer an. Der Sozialversicherungsausweis wird dann dem Arbeitnehmer von dem Träger der Rentenversicherung zugestellt. Hier braucht der Arbeitnehmer also selbst keinen eigenen Antrag stellen.

Anders sieht es aber aus, wenn der Ausweis verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist. Der dann erforderliche neue Sozialversicherungsausweis ist allerdings ganz leicht zu beantragen. Der Antrag muss natürlich schriftlich gestellt werden. Leider kann der neue Ausweis auch nicht online beantragt werden. Allerdings bieten die Krankenkassen das entsprechende Antragsformular zum Download an. Dieses muss dann im Prinzip nur noch ausgedruckt, ausgefüllt und anschließend abgeschickt werden.

Der Antrag auf Neuausstellung ist zudem kostenlos.
Wer noch im Besitz des alten aber unbrauchbar gewordenen Ausweises ist, muss diesen gleichzeitig bei seiner zuständigen Krankenkasse abgeben. Es ist nämlich verboten, zwei solcher Ausweise zu besitzen, selbst wenn einer davon prinzipiell aufgrund von Beschädigungen nicht mehr zu gebrauchen ist. Die Ersterteilung als auch die Neuerteilung beansprucht regelmäßig eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen. Im Übrigen ist ein neuer Ausweis auch dann zu beantragen, wenn eine Änderung der personenbezogenen Daten erfolgt ist.

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Fazit:

[/su_heading] Der Sozialversicherungsausweis, obwohl es ihn in seiner ursprünglichen Form seit 2011 nicht mehr gibt, ist also an Wichtigkeit nicht zu unterschätzen. Damit dieser nicht so ohne Weiteres verloren gehen kann, empfiehlt es sich, diesen Ausweis unbedingt bei den übrigen Rentenversicherungsunterlagen aufzubewahren. Spätestens bei Beantragung etwaiger Sozialleistungen oder beim Wechsel des Arbeitgebers wird er auf jeden Fall benötigt. Bei Verlust muss er neu beantragt werden, was allerdings vollkommen unproblematisch ist.

Bildernachweis: Titelbild – Dokument Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
Gesundheitskarte Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
Antrag ausfüllen Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com

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