Heutzutage gehört der bargeldlose Zahlungsverkehr aus dem Alltag zum Alltag des Menschen. Fast alle Kosten wie Miete, Strom-und Wasserkosten, Versicherungsbeiträge oder die Raten für einen Kredit werden mittels Lastschriftverfahren vom Bankkonto abgebucht. Das Zahlungssystem hat sich zwar als besonders sicher und vor allem bequem erwiesen, dennoch kommt es vor, dass eine Abbuchung nicht korrekt ist. In diesem Fall hat der Kontoinhaber die Möglichkeit die per Lastschriftverfahren erfolgte Abbuchung durch eine Rückbuchung zu korrigieren. Wie eine solche Rückbuchung funktioniert und was dabei beachtet werden sollte, wird im Folgenden erklärt.
Ist etwas bei einer Lastschrift etwas falsch gelaufen, kann der Kontoinhaber das abgebuchte Geld wieder zurückholen. Für diese sogenannte Rückbuchung stehen genau acht Wochen zur Verfügung. Handelt es sich sogar um eine unautorisierte beziehungsweise illegale Abbuchung sogar, verlängert sich die Rückbuchungsfrist auf 13 Monate. Die Frist beginnt in beiden Fällen
mit dem Tag der unerlaubten Abbuchung.
Hier noch einmal die Lastschrift-Rückbuchungsfristen im Überblick:
- autorisierte aber zu hohe Abbuchung: 8 Wochen
- nicht autorisierte oder illegale Abbuchung: 13 Monate
Wie ist der genaue Ablauf einer Rückbuchung?
[/su_heading]Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, zu unrecht abgebuchtes Geld zurückzuholen.
- Per Online-Banking
- In einer Bankfiliale
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Lastschriftkorrektur beim Online-Banking:
[/su_heading]Das Rückgängigmachen einer Lastschriftabbuchung ist beim Online-Banking problemlos möglich. Der Kontoinhaber muss lediglich in der Umsatzübersicht der Webseite seiner Online- Bank den entsprechenden Funktionsbutton wie Lastschriftrückgabe, Rückbuchung anklicken. Damit wird der Abbuchung widersprochen und das Geld sofort wieder auf dem Konto gutgeschrieben
HINWEIS: Eine Rücklastschrift ist für die abbuchende Partei mit Kosten verbunden. Daher sollte vor jeder Rückbuchung genau geprüft werden, ob die Abbuchung wirklich zu unrecht erfolgte beziehungsweise, der vom Konto gegangene Betrag wirklich nicht stimmt. In manchen Fällen kann dies Summe verrechnet werden oder der Betrag wird selbständig zurücküberwiesen. Eine nicht abgesprochene Rücklastschrift ist in der Regel die weniger elegante Lösung.
[su_heading]Rücklastschrift bei einer Bankfiliale
[/su_heading]Selbstverständlich kann zu unrecht abgebuchtes Geld auch direkt bei einer Bankfiliale zurückgeholt werden. Dort wird einen Bankmitarbeiter der Auftrag erteilt, eine bestimmte Abbuchung rückgängig zu machen. Dazu muss ein lediglich ein entsprechende Formblatt ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Durchführung der Rückbuchung wird dann von dem Bankangestellten meist umgehend durchgeführt.
Muss eine Rücklastschrift begründet werden?
Generell ist es für die Bank unerheblich, warum eine Abbuchung von Kontoinhaber rückgängig gemacht wird. Allerdings besteht sowohl beim Online-Banking, als auch bei der Rückbuchung in einer Filiale die Option, eine Begründung für den Abbuchungswiderspruch anzugeben. Damit kann die Gegenpartei einen eventuellen Fehler sofort erkennen und sich gegebenenfalls mit dem Kunden in Verbindung setzen.
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Abbuchungen von Kreditkartenumsätzen können problematisch sein
[/su_heading]Wurde eine Kreditkartenabbuchung zu unrecht getätigt, ist es ratsam zunächst keine Rückbuchung zu versuchen. Viel mehr sollte die falsche Kreditkartenabrechnung sofort bei der kartenausgebenden Bank reklamiert werden. Die Fristen für die Reklamation stehen in der Regel in den AGB der Bank. Meist sind für die Reklamation einer falschen oder unrichtigen Kreditkartenabrechnung Fristen von sechs bis acht Wochen vorgesehen. Eine Rückbuchung von Kreditkartenabbuchungen hat immer eine Sperrung der Kreditkarte zur Folge, was bei einer normalen Reklamation nicht der Fall ist.
Ist eine Rückbuchung kostenlos?
[/su_heading]Einige Banken verlangen für eine Rückbuchung falscher oder unberechtigter Lastschriftabbuchungen eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr ist dabei von Bank zu Bank verschieden. Die meisten Finanzinstitute haben für eine Rückbuchung im Lastschriftverfahren noch keine Gebühren vorgesehen. Allerdings wird sich das voraussichtlich, aufgrund der aktuellen Finanzkrise der Banken, in absehbarer Zeit ändern. Ob auch für Reklamationen eine Gebühr genommen werden darf ist rechtlich umstritten, ist durchaus keine Seltenheit.
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Fazit:
[/su_heading]Dass eine zur unrecht erfolgte oder zu hohe Abbuchung mittels Rückbuchung korrigiert werden kann ist von den Banken kundenfreundlich gelöst worden. Auch die dafür vorgesehenen Fristen sind sehr gut kalkuliert, denn nicht jeder kontrolliert regelmäßig seine Kontoauszüge nach eventuellen falschen Abbuchungen. Dennoch sollte jeder sein Konto im Auge haben, um bei unrechtmäßigen Abbuchungen eine Rückbuchung via Online-Banking oder in einer Bankfiliale durch einen Bankangestellten einzuleiten
Lastschrift Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
Rückbuchung Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com