Niederlande: Keine Urlaubsreise für Steuersünder

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(AK) Die verstärkte Jagd nach Steuersündern ist ein Phänomen, das seit einigen Monaten und Jahren weltweit zu beobachten ist. Eine ganz neue Dimension hat nun das Vorgehen der niederländischen Behörden angenommen. Denn hier haben sich Finanzministerium, Bußgeldbehörde und Polizei zusammengeschlossen, um Steuersünder vor Abflug in den Urlaub (oder ein neues Leben) zur Kasse zu bitten. Der Erfolg gibt der Aktion offenbar Recht – nicht zuletzt weil den ertappten Steuer- und Bußgeldsündern direkt mit Haft gedroht werden kann.

Überprüfung bei der Passkontrolle

Wer in den Niederlanden Bußgelder oder Steuern nicht rechtzeitig gezahlt hat, kann derzeit nicht ohne Weiteres an Bord eines Flugzeuges gelangen. Denn sämtliche niederländische Reisende werden bei der Passkontrolle genau überprüft. Die Kontrolleure haben Zugriff auf die nationale Verkehrs- und Steuersünderkartei. Wer mit unbeglichenen Steuerschulden und offenen Bußgeldern auffällt, wird direkt vor Ort zur Kasse gebeten. Kann der offene Betrag nicht vor Ort gezahlt werden, wird den Reisenden der Flug in den Urlaub verwehrt. Dahinter steckt die Logik: Wer in den Urlaub fliegen kann, kann auch seine Schulden begleichen. Die bisherige Regelung, nach der die Reise nach Zahlung eines Abschlags fortgesetzt werden kann, ist aufgehoben.

Meist kleinere Beträge

Dieser Vorstoß der niederländischen Behörden ist erstaunlich effektiv – vor die Wahl gestellt zahlen die meisten Ertappten zähneknirschend den ausstehenden Betrag. Grund dafür ist sicherlich auch, dass es sich in den meisten Fällen um kleinere Beträge zwischen 100 und 300 Euro handelt, die in den meisten Reisekassen vorhanden sind. Die Steuer- und Bußgeldsünder verfügen dann zwar über weniger Bargeld am Urlaubsort – haben dafür aber die Gewissheit, dass ihre Ausstände nun in jedem Fall beglichen sind.
Schon schwieriger ist die neue Regelung für Steuerschuldner, bei denen höhere Beträge ausstehen. Denn auch wenn die Steuerschuld wie in einigen Fällen die 10.000 Euro Marke überschreitet gilt: Vor dem Boarding muss der gesamte Betrag gezahlt werden oder der Zutritt zum Flieger wird verwehrt. Im vergangenen Jahr waren es immerhin rund 700 Niederländer, die deswegen auf ihren Ferienflug verzichten mussten.

Erweiterte Rechte für die Grenzpolizei

Um die Jagd nach Steuer- und Bußgeldsündern effizienter zu gestalten, dürfen die Passkontrolleure nicht nur Bußgelder und andere Ausstände direkt vor Ort kassieren. Dank einer Gesetzesänderung sind sie auch mit weitreichenderen Rechten ausgestattet. Heißt im Klartext: Steuersünder & Co können nicht nur daran gehindert werden, ein Flugzeug zu betreten – sie können sogar direkt verhaftet werden. Können die ausstehenden Beträge nicht bezahlt werden (oder weigert sich der Ertappte einfach), haben die Beamten das Recht, säumige Zahler bis zu sieben Tage lang zu inhaftieren. Spätestens angesichts dieser Wahl dürfte sich die Zahl derer, die ihre Schulden letztlich doch begleichen, in den vergangenen Monaten deutlich erhöht haben.

Erheblicher Anstieg an Steuer- und Bußgeldeinnahmen erwartet

Die neue Regelung scheint sich zu bewähren: Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres konnte der niederländische Staat direkt am Amsterdamer Airport etwa eine halbe Million Euro einnehmen. Paradiesische Zustände für Steuereintreiber, die darauf verweisen, dass dieser Betrag rund ein Viertel über den Einnahmen aus dem gleichen Zeitraum des Vorjahres liegt. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen am Flughafen Schiphol auf insgesamt 1,2 Millionen Euro. Für dieses Jahr erwarten Steuereintreiber und Behörden noch einmal einen deutlichen Anstieg. Denn das Kontrollsystem wurde noch einmal überarbeitet und perfektioniert. Auch sehr aktuelle Bußgeldbescheide werden darin aufgeführt. Heißt also: Wer am Vortag ein Knöllchen erhält, könnte noch am Flughafen dafür zur Kasse gebeten werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses System auch in anderen EU-Staaten und im außereuropäischen Ausland durchsetzen wird…

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