EU Krisenmanagement – Kommissar Joahnnes Hahn legt Reform zum Katastropheneinsatz vor

Johannes Hahn, at the rostrum Quelle: European Commission 2013
Johannes Hahn, at the rostrum Quelle: European Commission 2013

(ARK) Der EU-Solidaritätsfond, kurz EUSF, geriet zuletzt bei den verheerenden Flutschäden in Ost- und Süddeutschland in nationale Schlagzeilen, denn Deutschland konnte keine finanziellen Hilfen aus Haushalt der EU beziehen. Bürokratische Hürden sollen nun abgebaut, Regularien vereinfacht werden.

Der EU-Kommissar für Regionalpolitik, Johannes Hahn hat der Europäischen Union eine Reform des EUSF vorgelegt. Dieser soll den Fond vor allem reaktionsfähiger und den Einsatz leichter machen. Neben diesen Maßnahmen behandelt der Plan Eckpunkte bezüglich der Kriterien der Fond-Empfänger. Zwar kam der EUSF seit der Entstehung im Jahr 2002 bereits bei 52 Katastrophen zum Einsatz, daraus wurden insgesamt 3,2 Mrd. Euro an 23 Länder ausgezahlt, dennoch fehlt es an Vereinfachungen oder Maßnahmen zur Krisenprävention.

In einer Zusammenfassung erklärt die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung, die wichtigsten Daten der angestrebten Reform:

  • Genaue Definition des EUSF in Bezug auf Intervention
  • Konkrete Vorgaben hinsichtlich der Förderfähigkeit bei regionalen Katastrophen und die  Festlegung eines übergreifenden Schadensschwellenwertes in Höhe von 1,5 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts
  • Vorauszahlungen in Höhe von 10 Prozent der zu erwartenden Finanzhilfen, bis auf 30 Mio. EUR
  • Zeitverkürzte Verwaltungsverfahren bei Genehmigungen durch Dokumentenvereinfachung
  • Einführung von Maßnahmen zur Katastrophenprävention

Der EUSF wurde aufgrund von Überschwemmungen in Mitteleuropa im Jahr 2002 ins leben gerufen. Hier eine Liste der 52 Katastophenfälle (© Europäische Union, 1995–2012 )interventions_since_2002

 

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