Die Machenschaften der GEZ – Beiträge sind Verfassungswidrig und sollten zurückgefordert werden

GEZ Rundfunkgebühr verfassungswidrig

(AK) Spätestens seit dem Aufkommen der Privatsender wurde das Einzugsverfahren der Rundfunkgebühren durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) fragwürdig. Ungehobelte und dreiste GEZ-Kontrolleure verschlechterten den Ruf der Behörde und die Rundfunkgebühr für nicht angeschlossene Geräte, für Computer und Handys sorgten für weiteren Unmut. Seit 2013 gibt es keine Gebühreneinzugszentrale und keine Rundfunkgebühren mehr. Stattdessen gibt es einen Rundfunkbeitrag und einen Beitragsservice. Gezahlt wird nun pro Wohnung – egal ob Empfangsgeräte existieren oder nicht. Rechtswissenschaftler halten dieses Vorgehen für verfassungswidrig und das Bundesverfassungsgericht ist mit drei großen Klagen befasst.

Wer abmeldet, ist verdächtig – tot oder lebend

Bis 1973 zog die Bundespost die Rundfunkgebühren ein. Das befand das Bundesverwaltungsgericht bereits 1968 für nicht in Ordnung und erklärte, dass die Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer ist. So wurde dann 1973 die Gebühreneinzugszentrale gegründet. Es handelte sich um eine gemeinschaftliche Einrichtung von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio, die fast acht Jahre nach den Gerichtsurteilen am 1. Januar 1976 ihre Arbeit aufnahm. Für die Berechtigung der GEZ zum Gebühreneinzug galt das Wortmonster Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, die Gebühreneinzugszentrale galt als Behörde gemäß der Verwaltungsverfahrengesetze, die für die Landesrundfunkanstalten der ARD als Beitragsgläubiger gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag tätig wurde. Alleine die extreme Beamtensprache wirkt abschreckend und verschleiernd.

Die GEZ durfte offiziell Daten von Nicht-Rundfunkteilnehmern gar nicht und von Abgemeldeten nur befristet speichern. Allerdings beriefen sich viele Rundfunkanstalten auf die Rundfunkfreiheit und entzogen sich der Kontrolle durch den Datenschutz. 2004 verfügte die GEZ über 41,2 Millionen Datensätze, wogegen es beim statistischen Bundesamt nur 39 Millionen Privathaushalte gab. Tatsächlich leiteten die Einwohnermeldeämter die Daten bei Umzug an die Gebühreneinzugszentrale weiter. Bei Verdacht, dass jemand die Gebühren nicht zahlt, schrieb die GEZ ihn an. Bei Nichtbeantwortung folgten in der Regel zwei strengere Anschreiben. Dabei kam es nicht nur vor, dass Personen mehrfach angeschrieben wurden, sondern auch Verstorbene ermahnt und mit Bußgeldern bedroht wurden.

Rundfunksgebührenbeauftragte oder Kopfgeldjäger?

Besonders unbeliebt in der Bevölkerung machten sich die sogenannten GEZ-Kontrolleure. Diese selbständig tätigen Außendienstmitarbeiter verfügten über keinerlei Befugnisse, benutzten aber gerade deshalb wohl gerne sehr fragwürdige Methoden, um in Wohnungen zu kommen und sich ihre Provisionen zu verdienen. Die GEZ sprach hier lieber über Rundfunkgebührenbeauftragte. Einige dieser Provisionsjäger erschlichen sich gerne unter falschem Vorwand den Zutritt zur Wohnung oder wurden gar frech bis bedrohlich. Da alleine der bloße Besitz eines Fernsehers oder Radios bereits zu Gebührenabgaben verpflichtete, versuchten diese Rundfunkgebührenbeauftragten einen Blick in die Wohnung zu werfen und schauten manchmal auch einfach durch die Fenster hinein. Besonders geschickte Fahnder brachten auch schon mal einen “Schwarzseher” dazu, davon zu erzählen, dass er seinen Fernseher seit Jahren im Keller ausgelagert hatte. Erwischt! Dieser Außendienst kostete nach einem Bericht von Januar 2013 jährlich etwa 200 Millionen Euro!
Mit der steigenden Unbeliebtheit musste die GEZ an ihrem Image feilen. Ab 2005 startete man Werbekampagnen, zunächst mit der ungeschickten Formulierung “Schon GEZahlt?”. Danach versuchte man es mit dem positiveren Spruch “Natürlich zahl ich”.

GEZ macht Negativschlagzeilen

2007 geriet der Chef der GEZ wegen Vorwürfen zur Bestechlichkeit in die Schlagzeilen und ins Visier der Staatsanwaltschaft. Er war verdächtigt worden, sich von einer Computerfirma einen Besuch im Rotlichtbezirk spendiert haben zu lassen. Die Vorwürfe kamen von einem Angestellten der Wuppertaler Computerfirma. Auch andere GEZ-Mitarbeiter und weitere Firmen sollten beteiligt gewesen sein. Nachdem der Verkäufer vom Anwalt des GEZ-Chefs wegen Verleumdung angeklagt worden war, hatte er dann aber die Anzeige fallen gelassen und die Ermittlungen wurden eingestellt. Der Anwalt sprach von manipulierten Bewirtungsbelegen, also waren solche offenbar vorgelegt worden. Immerhin wurde daraufhin ein Ombudsmann für innere Angelegenheiten eingesetzt, der eventuellen Korruptionsvorwürfen nachgehen sollte.

Seit 2009 wurde für den Radioempfang eine Gebühr von 5,76 Euro pro Monat erhoben, für das Fensehen zahlte man 17,98 Euro. Ein weiteres Ärgernis war die Einführung der GEZ-Gebühr für die “neuartigen Rundfunkgeräte”, also Handys und Computer mit Internetanschluss. Auch hier galt wieder der Grundsatz: Es kommt nicht darauf an, wie man ein Gerät nutzt, sondern dass man es als “Rundfunkgerät” nutzen könnte.
Nun bekamen auch Freiberufler und Unternehmen Besuch von den GEZ-Spionen im Außendienst. So entstand die Idee eines vereinfachten Verfahrens, denn immer häufiger kam es zu langwierigen Briefwechseln oder sogar Anzeigen gegen die aufdringlichen Gebührenbeauftragten. Ein eigens beauftragter Gutachter hatte zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die Gebühren in dieser Art verfassungswidrig sein könnten.

Aus Gebühr mach Beitrag, aus Einzugszentrale Beitragsservice

Der Ärger mit den Gebührenbeauftragten und die zunehmende Problematik, für welche Geräte wer nun was zahlen soll führte zu einigen Änderungen. Allerdings nicht gerade zu ausgeglichenen. Zuerst einmal heißen die Rundfunkgebühren seit dem 1. Januar 2013 Rundfunkbeitrag. Damit ist der Beitrag nicht mehr an die tatsächliche Inanspruchnahme gebunden. Was die Gebühreneintreiber vorher aber auch nicht interessierte. Den mittlerweile negativ belegten Namen Gebühreneinzugszentrale oder kurz GEZ legt man auch ad acta. Jetzt nennt sich dies “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”. Immerhin wurde der “Service” der manchmal als mafiös empfundenen Gebührenbeauftragten komplett eingestellt.

Die Pauschale von 17,98 Euro pro Monat gilt seither pro Wohnung – unabhängig ob mit oder ohne Rundfunkgeräte. Auch für Zweit- und Nebenwohnungen wird dieser Betrag fällig, für Privatfahrzeuge dagegen nicht mehr. Für die vermietete Ferienwohnung gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 5,99 Euro. Zahlen muss, wer im Melderegister steht oder Hauptmieter der Wohnung ist. Ziel seien nicht Mehreinnahmen, sondern eine gleichbleibende Aufkommensneutralität, wohl aber auch eine Deckung des Fehlbetrags von zuletzt 304 Millionen Euro. Das bedeutet im Endeffekt eine Umschichtung, die einigen nützlich ist, aber umgekehrt zu Lasten anderer geht. Ob das Ganze überhaupt funktioniert ist unklar, es handelt sich quasi um ein Experiment, das in Zukunft mit den Erfahrungswerten nachjustiert werden soll.
Insbesondere Unternehmen müssen mit drastisch höheren Kosten rechnen. Für die fernsehlosen Gästezimmer in Jugendherbergen wurden etwa 18 Millionen Euro berechnet. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen sind jetzt pauschal beitragspflichtig und müssen sich selbst darum kümmern, ob sie eventuell zu den wenigen Ausnahmefällen gehören. Aber auch ein namhafter Autovermieter will sich bis in die letzte Instanz wehren. Bei über 40.000 Mietwagen fallen dort immerhin circa 3 Millionen Euro Beitragszahlungen im Jahr an.

Der Staatsrechtler Christoph Degenhart bewertete den Rundfunkbeitrag in einem Gutachten als verfassungswidrig. Mehrere Klagen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung stehen noch aus. Die Stadt Köln lehnte die Zahlung der Rundfunkbeiträge als “bürokratischen Unsinn” zunächst ab, einigte sich dann aber mit dem WDR zu einem Kompromiss.
In Sachen Datensammlung fürchten viele eine intensive Bespitzelung. Wer Ermäßigungen in Anspruch nehmen will, muss seine Verhältnisse offen legen, ob er ein Empfangsgerät besitzt oder nicht. Wer gar aus Armut auf den Fernseher verzichtet, der muss nun diese Armut belegen. Wohngemeinschaften gehören zunächst mal zu den Gewinnern der neuen Regelung, zahlen sie doch nur einen Beitrag für alle. Stellt sich die Frage, bis zu welcher Größenordnung die WG als solche akzeptiert wird.

Faktencheck versus Wissenschaft

In einem “Faktencheck” behauptet die ARD auf Ihrer Internetseite, der Rundfunkbeitrag stehe auf einer gesetzlichen Grundlage, da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen und von den Landesparlamenten ratifiziert wurde. Anna Terschüren belegt dagegen in ihrer Doktorarbeit, dass es sich um eine verdeckte Zwecksteuer handelt. Für die Einführung einer solchen Zwecksteuer haben die Länder aber überhaupt gar keine Kompetenz und die Rundfunkanstalten sind nicht berechtigt, diese einzuziehen.

In punkto Gleichbehandlungsgrundsatz spricht die ARD von einem solidarischen Konzept und entschuldigt die Notwendigkeit der Änderungen mit der Unmöglichkeit die diversen modernen Geräte zu überblicken. Gleichzeitig gibt sie zu, dass auch die Rundfunkgebühren nicht von der tatsächlichen Nutzung der Geräte abhing, sondern lediglich von der Möglichkeit, sie zu nutzen. Etwas zynisch klingt die Begründung, dass heutzutage das Vorhandensein von Empfangsgeräten Standard sei und es technisch einfach machbar wäre, auch über den Computer Rundfunk zu empfangen, weshalb die Gebühr hier vereinheitlicht wurde. Ungeachtet der Realitäten soll also nun auch “alles technisch Machbare” bezahlt werden. Man gibt auch zu, dass auch bei der Rundfunkgebühr bereits keine Gleichbehandlung stattfand, begründet dies aber wieder mit der Nichtmachbarkeit und benutzt es als Argument für das neue System.

Nichts Neues vom NDR

Der NDR beantwortete Anfragen über die Doktorarbeit seiner Mitarbeiterin vorab mit der wegwischenden Bemerkung, dass darin nichts Neues stünde. Nach dem wissenschaftlichen Nachweis, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, klingt dies fast wie ein Geständnis, aber zumindest wie ein Eigentor. Es war also schon immer verfassungswidrig die Gebühren auf diese Weise einzuziehen.
Immerhin brauchen die öffentlich-rechtlichen Sender 7,6 Milliarden Euro pro Jahr. Nur 6% holen sie über Werbung und Sponsoring herein, den Rest sollen nun solidarisch alle berappen, ob Zuschauer oder nicht. Blinde können immerhin den Ton hören und Taube immerhin das Bild sehen. Daher gibt es für sie einen geminderten Beitragssatz. Und um dem Auftrag gerecht zu werden, einen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung zu leisten, gibt es viel Volksmusik und man guckt fleißig bei den Privaten ab, um sich Anregungen für eigene Inhalte zu holen. Das widerspricht zwar dem Sinn der Sache, aber es bringt vielleicht mehr Quote. In der Programmstruktur verschwinden dagegen die Unterschiede, beim Hörfunk sind sie überhaupt gar nicht vorhanden.

Soll man nun also einfach die Zahlungen der Gebührenbeiträge einstellen, wie es einige aus Anna Terschürens Arbeit schließen? Sie selbst betont auf Twitter, dass sie keinesfalls zur Zahlungsverweigerung rate und dass der Ursprung für diese Behauptung falsch ist. Das ist nicht verwunderlich, denn noch stehen Urteile hierzu aus. Wer die Zahlung verweigert müsste also auch bereit dazu sein, selbst die Sache bis zum Ende durchzufechten. Da zur Zeit gerade noch drei Klagen laufen, die von finanzkräftigeren Parteien geführt werden als es der Durchschnittszuschauer oder Fernsehverweigerer ist, sollte man den Ausgang dieser Verfahren in Ruhe abwarten.

 

Bild: © Marek Gottschalk – Fotolia

14 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen umfassenden Artikel!!!

    …und das sind die u.a. von Anna Terschüren erwähnten, jedoch von ARD-ZDF-G€Z trotz ständig reklamiertem Auftrag der “unabhängigen und umfassenden Information und Berichterstattung” tunlichst verschwiegenen Gegen-Gutachten:

    6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
    Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

    die dem sogenannten #Rundfunkbeitrag / #Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Verfassungswidrigkeit und allerhand andere Rechtsverstöße bescheinigen.

    Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

    Dranbleiben!
    Weitermachen!

    Aufklärung *jetzt*!
    Widerstand *jetzt*!
    DEMOKRATIE – *JETZT*!!

    “Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf…”

  2. weitere vernichtende Interviews zur Verfassungswidrigkeit des sogenannten
    Rundfunkbeitrag / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

    fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
    http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8

    fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min]
    http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/

    • Deutscher Bürger

      Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag?
      Welche zwei Staaten haben da einen Vertrag geschlossen? Es müssen immer mindestens zwei einen Vertrag abschließen! Wer schließt schon mit sich selbst einen Vertrag und verlangt dann von anderen Gebühren für eine selbst gewählte, von vielen nicht gewollte Dienstleistung?
      Also welcher Saat mit welchem hat hier einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag abgeschlossen und welche Staatsoberhäupter haben diesen unterschrieben? ? Also ich als Deutscher Reichsbürger (nach Entscheidung unserer Besatzungsmacht ist Das Deutsche Reich nicht untergegangen und besteht fort in den Grenzen vom 31.12.1945) habe in Vertretung meiner hoheitlichen Grenzen innerhalb meines Wohnbereiches, keinen Staatsvertrag unterschrieben der mich zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet.
      Daß wir hier in der BRD-Finanzagentur GmbH in keinem Staat leben ist nunmal Fakt, die BRD seit 1990 Finanzagentur GmbH mit Sitz in Frankfurt ist und war noch nie völkerrechtlich als Staat anerkannt.
      Das wissen auch die Geschäftsführer und die Angestellten dieser BRD-Finanzagentur GmbH (Nichtregierungsorganisation), welche sich Politiker nennen, sie sind ja nicht blöde sie sind eben nur korrupt und kriminell.
      Es gibt in dieser BRD-Finanzagentur sehr viel dummes, unbezahltes Personal, welche sich mit einem Personalausweis ausweisen können und ihre vorgesetzte, kriminelle, leitende Angestellte dieser Finanzagentur GmbH, selbst ernannt und gewählt haben.
      Ihr wollt den Beweis daß es Unmengen von dummen, unbezahlten Personal gibt, welche zwar etwas hören die aber in ihren Gehirnwindungen das Gehörte gar nicht verarbeiten können.
      Wie meinte der kriminelle Angestellte in leitender Funktion S. Gabriel: Wir haben gar keine Bundesregierung – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Daß ist das was sie ist“ http://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
      Heute ist S. Gabriel stellvertretender Geschäftsführer einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Daß ist das was er ist“ Nur jetzt redet er nicht mehr darüber. Das erklärt wirklich alles mit dieser Nichtregierungsorganisation BRD-Finanzagentur GmbH!! ODER??
      Wie will also diese Nichtregierungsorganisation in Deutschland, Die BRD-Finanzagentur GmbH einen Staatsvertrag mit irgendeinem Staat, oder für diesen machen?
      Die meisten Dummen dieses Personals der BRD-Finanzagentur GmbH lassen sich nun durch Drohungen einschüchtern, auch ich habe heute wieder eine Drohung erhalten.
      „Sie haben Ihre Rundfunkgebühren/-beiträge bisher nicht gezahlt.“
      „Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen.“
      Was wollen die Anmahnen auf das ich reagieren muß? Ich habe mit denen keinen unterschriebenen Staatsvertrag, da ich ja auch kein Staat bin!
      Wer soll bei mir eine Zwangsvollstreckung durchführen?
      a.) Es gibt keinen von mir unterschriebenen Vertrag mit denen, der mich zu irgend einer Zahlung verpflichtet.
      b.) Es gibt auch von keinem Richter ein unterschriebenes Urteil das eine Zahlung gerechtfertigt.
      c.) Unser ehemaliger Gerichtsvollzieher, welcher ja keiner mehr ist, getraut sich bei mir nicht mehr ins Haus da er Hausverbot hat und lediglich ein privater Geldeintreiber ist der auf Provision arbeitet. Da es ja keine Staatshaftung für die Mitarbeiter der BRD-Finanzagentur mehr gibt haften diese privat für ihre kriminellen Handlungen. Das Staatshaftungsgesetz der BRD wurde 1982 aufgehoben. Stattdessen wurde § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Amtshaftung, die persönliche Haftung des Beamten wieder eingeführt. Damit ist der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung durch Schäden des Staates grundsätzlich entfallen. Jeder Beamte haftet somit persönlich und gesamtschuldnerisch nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 839 Amtshaftung:
      d.) Der Herr Gerichtsvollzieher ist seit der ab 1. August 2012 geltenden Fassung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) kein Beamter mehr mit hoheitlichen Rechten. Als ein privater Geldeintreiber, ohne Staatshaftung, voll verantwortlich für sein gesetzeswidriges Verhalten und muß eine gute Haftpflichtversicherung haben, sonst schwirrt auf einmal über ihm der Pleitegeier.

      Kein unterschriebenes Gerichtsurteil für irgendeine Zahlung an die ARD, ZDF, Deutschlandradio,
      Beitragsservice, 50656 Köln, warum soll ich bezahlen?

      Übrigens auch der Herr Richter unterschreibt kein Urteil das er im Namen der BRD-Finanzagentur GmbH gefällt hat mehr. Da auch er keinen Schutz der Staatshaftung bei Fehlurteilen mehr hat, auch er haftet nämlich privat.

      Man spricht davon das die Gebühren verfassungswidrig seien?

      Reines Ablenkungsmanöver, wir haben zwar ein Bundesverfassungsgericht das sich mit drei großen Klagen gegen die Rundfunkgebühren/-beiträge befasst. Wir haben aber keine Verfassung!
      Carlo Schmid, der Sprecher des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ausarbeitete, erklärte in einer bemerkenswerten Rede:

      „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.

      Wir haben nicht die nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.

      Wir haben keinen Staat zu errichten.“

      Dumme Menschen behaupten jetzt wir haben ja ein Grundgesetz wir brauchen keine Verfassung!
      Wir haben auch kein Grundgesetz, mit Streichung des GG § 23, mehr.

      So wer nun noch an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln Rundfunkgebühren / -beiträge bezahlt darf das weiterhin tun aber er muß es mit etwas Widerstand nicht tun.

  3. Ein weiterer in der Tat ausgezeichneter, gut verständlicher und – im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ – *umfassend* informierender Artikel!

    Wichtig vor allem:
    “Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen […]”,
    um sich den Rechtsanspruch auf *Erstattung* von nach dem Widerspruch ggf. unter Vorbehalt gezahlten Beiträgen zu sichern.
    “Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer *Unvereinbarkeitserklärung* durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht.”!!!
    http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

    Besser noch:
    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des (Widerspruchs-)Verfahrens stellen!

    Am besten:
    GAR NICHTS ERST ZAHLEN!!!

    Mein ganz persönliches Fazit:

    STREIKEN, was das Zeug hält!
    Allen Einschüchterungs- und Beschwichtigungsversuchen die Stirn bieten!
    Diesbezüglichen Vollstreckungsandrohungen, Ordnungswidrigkeitsverfahren o.ä. gelassen entgegensehen!

    Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
    http://www.zahlungsstreik.net

    Eintragen! Mitmachen! Weitersagen!

  4. Mindestens in der ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht!
    Eine *schriftliche* Abwicklung des Verfahrens zu beantragen, vermeidet unnötige Gerichtstermine und Kosten der Gegenseite.
    Die Ausgaben von Verfahrenskosten incl. Eilrechtsschutz (100-150 Euro?) kann man zwar wahrscheinlich nicht von jedem erwarten.
    Eine “Milchmädchenrechnung” kann man es aber auch andersherum betrachten: Wenn man nämlich die nächsten Jahrzehnte ohne sich gewehrt zu haben jährlich 215 Euro (und zukünftig noch mehr!!!) abdrückt. Dann “amortisiert” sich ein Verfahren recht schnell 🙂

    Nicht vergessen:
    Es handelt sich um 2-3 Millionen (!) ehemalige Nur-Hörfunk-Nutzer/-Zahler und Totalverweigerer bzw. Nicht-Zahler.
    Die wenigsten von ihnen dürften einfach mal so zu einsichtigen, willigen “Beitragszahlern” werden.
    *DAS* ist unser Rückhalt – unser Potenzial!
    Die können schon rein logistisch keine 100.000 Widerspruchs-/ Klage-/ Vollstreckungs-/ Ordnungswidrigkeits-Verfahren bewältigen.

    Der Druck muss aber von *UNS* kommen.
    Keiner wird es für uns oder Dich tun.
    Auch nicht die Rechtsanwälte.
    Wir müssen denen, die bereits klagen, auch ein wenig Deckung geben durch “Streufeuer”!

    Das ***allermindeste*** ist, gegen den Beitragsbescheid *WIDERSPRUCH* einzulegen!
    Im dümmsten Fall kostet das ein paar Mahngebühren/ Säumniszuschläge – aber ob die überhaupt rechtens sind, wird sich auch erst noch klären müssen.

    Wer nichts wagt gewinnt nichts.
    Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.
    Wer nichts sagt, wird nicht gehört – im dümmsten Falle stimmt er stillschweigend zu.
    Eine “Wasch mich, aber mach mich nicht nass”-Lösung gibt es hier nicht.
    Vielfältige Unterstützung gibt es auch beim Forum:
    – Zahlung unter Vorbehalt
    – Bescheid
    – Antrag auf Aussetzung
    – Widerspruch
    – Klage
    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
    Dort sind auch vertiefende inhaltliche Diskussionen besser und übersichtlicher aufgehoben als hier bei facebook.

    Dranbleiben!
    Weitermachen!

    Aufklärung *jetzt*!
    Widerstand *jetzt*!
    DEMOKRATIE – *JETZT*!!

    “Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf…”

  5. “In Ruhe abwarten…”? NEIN!
    Druck! Druck!! DRUCK!!!
    Von *allen* Seiten – über *alle* Wege – auf *allen* Ebenen!!!
    MITSTREIKEN! EINTRAGEN!! WEITERSAGEN!!!
    Dieser *Bonzokratie-Sumpf* und diese *mediale Völlerei* müssen ausgetrocknet werden!
    Aktueller Stand 13.09.2013:
    1.765+ Streikende = 239.000+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge – man könnte auch sagen:
    1 unteres Intendanten-Jahresgehalt 😉

    Das ist erst der Anfang/ die Spitze des Eisbergs – die Dunkelziffer liegt hundert bis tausenfach höher!
    Trage auch *DU* Dich ein, damit Zögernde und Zaghafte sehen, dass sie nicht alleine sind!

    Bei http://www.zahlungsstreik.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder…

    Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. 🙂

    ZAHLUNGSSTREIK
    FÜR ALLE.
    GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG

    Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

    Dranbleiben!
    Weitermachen!

    Aufklärung *jetzt*!
    Widerstand *jetzt*!
    DEMOKRATIE – *JETZT*!!

    “Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf…”

  6. …und damit es nicht in der Versenkung verschwindet:
    Video der *SPITZENKLASSE*,
    das auch Noch- oder Teilbefürworter, Gutgläubige, Unentschiedene, Ängstliche und “Egalos” zum Nachdenken anregen und zum Widerstand gegen den unsäglichen sogenannten “Rundfunkbeitrag”/ “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” animieren – und nebenbei Bestätigung und Argumentationshilfe für alle Aktivisten sein dürfte:

    abGEZockt – Gute Gründe gegen ARD / ZDF [5:00min]

  7. Den Bürgern auch bei kleinem Budget die Wahlfreiheit bezüglich der Medien zu erhalten, ist die Forderung der Stunde. Eine allgemeine Haushaltsabgabe schränkt dieses Grundrecht massiv ein.

    Bitte unterstützt meine beiden Petitionen für Berlin und Brandenburg!

    Informationsfreiheit für alle Bürger! Für eine soziale Reform der Rundfunkfinanzierung!

    Berlin:

    https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-und-seiner-finanzierung-berlin

    http://tinyurl.com/berlin-petition

    Brandenburg:

    https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-und-seiner-finanzierung-brandenburg

    http://tinyurl.com/petition-brandenburg

  8. Frederic Ch. Reuter

    Das untere Video wird mir leider mir dem Satz “Dieses Video ist privat” verweigert 🙁

    (An einem iPhone, aus dem Browser der Facebook-App, ab einem deutschen DSL-Provider, ohne Proxy oder ähnliche techn. Vorschaltungen)

  9. Deutscher Bürger

    Nach welchen Kriterien veröffentlicht ihr Beiträge?
    a. Müssen sie Linientreu sein?
    b. Müssen sie Systemkonform sein?
    c. Dürfen sie keine Tatsachen beinhalten welche aufschrecken?
    Würde mich schon interessieren eure Einstellung!
    Mit freundlichem Gruß
    Deutscher Bürger

  10. Zahlungsverweigerung ist auf jeden Fall das richtige Mittel, aber leider wird einem dann vom Zoll (zumindest in B;) das Konto gepfändet und am Ende kommen sie sogar persönlich vorbei. Was kann man den dagegen machen?
    Bei mir verlief die Pfändung allerdings fruchtlos und nun wurde ein privates Inkasso-Unternehmen beauftragt die ausstehenden Beträge bei mir einzutreiben. Wie kommen die eigentlich darauf, dass die mehr Erfolg haben sollten als der Zoll? Schlussendlich würde ich aber auch nicht zahlen wollen, wenn ich das Geld hätte, zumal ich freiwillig auf Fernsehen und Rundfunk verzichte und auch penibel darauf achte im Internet keine Angebote der sogenannten öffenlich rechtlichen zu besuchen.

    Alleine das durchnittliche Jahresgehalt von 220.000 Eur pro Intendant ist für mich schon ein Skandal, wieso regt sich darüber eigentlich niemand auf. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Geleisteten. Wer der Meinung ist dass wir die öffentlich rechtlichen unbedingt brauchen (weshalb eigentlich? Bei dem derzeitigen Angebot erschliesst sich mir das wirklich nicht!) wieso können wir das nicht über steuern finanzieren oder wenn eine “Zwangsabgabe”. wieso reichen dann nicht 1€ pro Haushalt, bei der Menge an Haushalten? Achja… die Pensionen für die Intendanten.

  11. Es ist sicher umstritten, wenn man die Vorteile der werbungsfreien Abenden (ab 20.00h) bei den öffentlichen TV Sendern kostenlos geniessen darf, während man bei den privaten Sendern die nervtötende Werbung über sich ergehen lassen und sich dabei fragen lassen muß ob dieser Unterschied eine Gebühr wert ist.

    fur die klassischen Privatgucker dürfte diese Frage mit einem NEIN ausgehen. Der öffentliche Gucker wurde dagegen die Gebühr bejahn. Ich wahrscheinlich auch. Dennoch halte ich, vor diesen divergierende Hintergrund von JA und NEIN und die Tatsache,, daß die ARD, ZDF Körperschaften des öffentlichen Rechts sind das Verlangen nach Zahlung eines Beitrags der einer Steuer gleicht. Wenn der Staat dem Bürger anbietet, z.B. Strassen, wird auch nicht gefragt wer und wie oft diese vom Einzelnen benutzt werden.

    Alle sind hier gleichermaßen gefordert. So sollte es auch mit dem Service der öffentlichen Anstalten sein. Dann müßte niemand über die Verfassungsmasigkeit dieser Gebühren klagen.

  12. Schon blöd das dieser Artikel in der Versenkung verschwindet.. Kinderkrippen/Kindergärten/Schulen benötigen Geld und der Verein sackt 8,2 Milliarden pro Jahr ein. WOFÜR?

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