Der Bankenverband empfielt Maßnahmen zur kommenden SEPA-Umstellung

Flag_of_Europe.svg(ARK) Mit einer Verbraucher-Information bezieht sich der Bankenverband aktuell auf die Thematik zur Einführung des SEPA-Verfahrens.

Mit SEPA wird für alle Kontoinhaber der 32 EU-Mitgliedsstaaten eine neue Kontokennzeichnung eingeführt und das bereits zum 02.02.2014. Mit dieser Umstellung kommt auch die IBAN, eine international definierte Kennzeichnung, welche Kontonummer, bisherige Bankleitzahl, den jeweiligen Ländercode sowie eine Prüfkennziffern Kombination beinhaltet. Der Bankenverband gibt an, dass sich für die Verbraucher im normalen Tagesgeschäft kaum etwas ändert und die Übergänge meist ohne eigenes Zutun erfolgen würden. Einzugsermächtigungen werden automatisch von den Einzugsberechtigten angepasst und Daueraufträge werden von den Kontoführenden Geldinstituten umgestellt.

Anders sieht es bei manuellen Überweisungen aus. Der Verbraucher muss sich hierbei erst auf die ungewöhnliche IBAN Angabe umstellen, das gilt übrigens auch für manuell erstellte Überweisungsvorlagen, die händisch angepasst werden müssen. Zu der termingerechten Umstellung auf SEPA und IBAN ab Februar 2014 sind alle Dienstleister, Unternehmen und Vereine. Eine Übergangsfrist für natürliche Personen wird hingegen bis zum 1. Februar 2016 eingeräumt.

Der Bankenverband empfiehlt ausdrücklich schon jetzt alle notwendigen Schritte für die eigene Kontoanpassung vorzunehmen und sich mit dem eigenen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen.

Bildquelle: By User:Verdy p, User:-xfi-, User:Paddu, User:Nightstallion, User:Funakoshi, User:Jeltz, User:Dbenbenn, User:Zscout370 [Public domain], via Wikimedia Commons

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